Planfeststellungsbeschluss für Starnberger Flügelbahnhof liegt aus

Das Projekt Neubau des Starnberger Flügelbahnhofs hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 16. Mai den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dabei handelt es sich um die offizielle Genehmigung für eine bauliche Änderung des Gebäudes Starnberger Flügelbahnhof.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt ab 20. Juni 2022 bis einschließlich 4. Juli 2022 in der Landeshauptstadt München Blumenstraße 28b, 80331 München, Auslegungsraum 071 (Erdgeschoss) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Er kann dort von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren kann der Planfeststellungsbeschluss ab 20. Juni 2022 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Bayern/2022/Anhoerung_Hbf_Muenchen_PFA_1_Rueckbau_Anpassung_des_Starnberger_Fluegelbahnhofs.html eingesehen werden.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss besteht eine wichtige Voraussetzung für die Satzung des Bebauungsplans und die DB kann die Baugenehmigung für den Neubau des Gebäudes bei der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München beantragen. Wenn diese vorliegt, können die Hauptbaumaßnahmen am Starnberger Flügelbahnhof beauftragt werden und starten.

Bereits in diesem Jahr finden auf dem Querbahnsteig des Starnberger Flügelbahnhofs bauvorbereitende Maßnahmen statt: Leitungen und Kabel verlegt die DB so um, dass die späteren Hauptbaumaßnahmen problemlos durchgeführt werden können. Zudem errichtet die DB für die Bauzeit unter anderem ein neues Wetterschutzdach und eine neue Treppe zur Arnulfstraße.

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