Starnberger Flügelbahnhof

Im neuen Münchner Hauptbahnhof wird auch der Starnberger Flügelbahnhof wieder eine tragende Rolle spielen. Er fügt sich als weithin sichtbare Landmarke in die Bebauung entlang der Arnulfstraße ein und schafft zusätzliche Büroflächen. Das Basisgebäude bietet auf den unteren Ebenen Platz für Einzelhandel und Gastronomie.

Das fünf-geschossige Basisgebäude wird zusammen mit dem geplanten Hochpunkt Menschen aus Nah und Fern anziehen. Denn am Starnberger Flügelbahnhof entstehen neben Serviceeinrichtungen auch Büro- und Gewerbeflächen, Räume für Gastronomiebetriebe sowie Parkflächen für Autos und Fahrräder.

Der Hochpunkt verfügt auf 69 Metern Höhe über 17 Geschosse inklusive einer Krone: Das oberste Geschoss soll gastronomisch genutzt werden und wird in diesem Rahmen frei zugänglich sein. Von dort aus hat man einen Rundumblick über München und kann bei schönem Wetter bis in die Berge sehen.

Zu neuem Leben erweckt

Ursprünglich ein wichtiger Knoten für den regionalen Zugverkehr verlor der Starnberger Flügelbahnhof mit Eröffnung der S-Bahn 1972 und der Verlagerung der Passagierströme in den Untergrund an Bedeutung. 2015 wurde der Starnberger Flügelbahnhof während der Flüchtlingskrise kurzzeitig als Anlaufstelle für die Schutzsuchenden reaktiviert.

Mit dem Umbau des Münchner Hauptbahnhofs wird der Flügelbahnhof aus seinem momentanen Dornröschenschlaf geweckt. Das Gebäude macht mit seinen Flächen für Geschäfte und Gastronomie ein bisher weitestgehend brachliegendes Areal des Bahnhofsensembles wieder attraktiv für Nutzer.

Die Landeshauptstadt München beabsichtigt, neben dem Basisgebäude und dem Hochpunkt an der Arnulfstraße ein Fahrradparkhaus zu errichten.

Daten und Fakten

  • Baubeginn: abhängig von Genehmigungsverfahren, frühestens ab 2025
  • Bauzeit: rund 5 Jahre
  • Abmessungen Basisgebäude
    • 5-geschossiges Basisgebäude, bestehend aus 2 Sockelgeschossen und 3-geschossigem Überbau
    • 2 Untergeschosse mit Tiefgarage
    • Höhe ca. 20 m
    • Länge (Ost-West-Richtung) ca. 90 m
    • Breite (Nord-Süd-Richtung) ca. 60 m
    • Grundfläche Ebene 0 (Erdgeschoss) ca. 4.000 m²
  • Abmessungen Hochpunkt
    • 17 oberirdische Vollgeschosse
    • Höhe ca. 69 m (gemessen ab Oberkante Bahnsteig)
    • Grundfläche: 25x30 m im obersten Geschoss

Für die Verwirklichung des ganzheitlichen Bahnhofskonzeptes mit seinem leistungs- und zukunftsfähigen Anspruch ist ein Abbruch des bestehenden Starnberger Flügelbahnhofs notwendig. Wie beim Empfangsgebäude wären auch hier eine Umnutzung der bestehenden Raumstruktur, die energetische Modernisierung oder die Anpassung der Infrastruktur nur begrenzt möglich.

Schritt für Schritt

Eine mehrjährige Planungs- und Genehmigungsphase ist für den Bau des neuen Hauptbahnhofs notwendig, denn Infrastrukturprojekte dieser Größe sind in der Konzeption und Umsetzung hochkomplex.

Am 29. April 2015 hat der Stadtrat den weiterentwickelten Entwurf für das Gesamtensemble (mit Hochpunkt) grundsätzlich bestätigt und grünes Licht für die weiteren Schritte in der Hochbauplanung gegeben. Am 10. Oktober 2017 hat die Stadtgestaltungskommission einen nochmals überarbeiteten Entwurf mit großer Zustimmung angenommen. Auch der Landesdenkmalrat hat dem geänderten Entwurf zugestimmt.

Aktuell wird beim Starnberger Flügelbahnhof der Bauantrag für den Neubau (Phase 4) und die Ausführungsplanung (Phase 5) erstellt.

Um Baurecht für den Starnberger Flügelbahnhof zu erlangen, finden zwei Verfahren statt: Zum einen ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren bei der Landeshauptstadt München für den Neubau des Gebäudekomplexes, zum anderen ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für den Abbruch des nicht mehr benötigten Bestandsgebäudes des Starnberger Flügelbahnhofs.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im April 2022 erlassen.

Der Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde bei der Landeshauptstadt München 2016 eingereicht.
Nach der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3.1 BauGB mit einer Erörterungsveranstaltung und den Behördenbeteiligungen gemäß § 4.1 und § 4.2 BauGB erfolgte im Mai 2023 der Billigungsbeschluss durch den Stadtrat. Aktuell läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3.2 BauGB.

Nach Abschluss der beiden Verfahren dauert der Neubau des Starnberger Flügelbahnhofs nach aktuellen Planungen rund fünf Jahre.

Der Neubau des Starnberger Flügelbahnhofs ist ein Projekt der DB InfraGO AG, das mit Eigenmitteln der Bahn finanziert werden wird.

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